Am 16.03.2017 hatte ich einen Unfall mit meinem Trike.
Der Unfallhergang war recht simpel. Ich fuhr auf dem benutzungspflichtigen Radweg auf der Teuringer Straße in Friedrichshafen in Fahrtrichtung Ittenhausen. Ein weisser Mercedes fuhr an mir vorbei, soweit noch nichts ungewöhnliches. Doch kurz nach dem Überholen, blinkte der Mercedes rechts und zog unvermittelt quer über den Radweg, um auf einen Parkplatz einzubiegen. Hierbei kam es, wie es kommen musste, zum Unfall.
Die Schuldfrage ist natürlich unbestreitbar, auch wenn das der Autofahrer anders sieht. Dazu aber eventuell mehr in einem anderen Artikel, da aktuell noch die Ermittlungen gegen den Fahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung laufen.
Der Polizeibericht:
Abbiegeunfall
Friedrichshafen
Leichte Verletzungen erlitt ein 23 Jahre alter Fahrer eines Liegefahrrads bei einem Unfall am Donnerstagabend gegen 17.45 Uhr auf der Teuringer Straße. Der auf dem Geh- und Radweg neben der Teuringer Straße fahrende 23-Jährige stieß mit seinem Liegerad gegen den rechten hinteren Heckbereich des Mercedes eines 59-Jährigen, der den Fahrradfahrer zuvor überholt hatte und unmittelbar vor dem diesem nach rechts auf den Parkplatz beim Zeppelinstadion abbog. Rettungsdienstkräfte brachten den Fahrradfahrer zur Behandlung von Schmerzen an den Beinen in ein Krankenhaus. Der entstandene Sachschaden ist gering.
Besonders hervorheben möchte ich die Überschrift „Abbiegeunfall“ sowie die Tatsache, dass ich mich, auch laut der Polizei, nicht selbst verletzt habe. Daher hier erstmal einen Dank an die Pressestelle des Polizeipräsidiums Konstanz bzw. der Polizeidienststelle Friedrichshafen für diese sehr professionelle Mitteilung. Dies ist leider nicht selbstverständlich.
Nun war ich natürlich gespannt, was die zwei großen Zeitungen, bei uns daraus machen.
Der Südkurier:
Der Südkurier hatte den Bericht nahezu originalgetreu wiedergegeben. Leider wird der Vorgang, dass der Autofahrer einfach rübergezogen ist, ins Konjuktiv gesetzt. Hierdurch wird der Unfallhergang für den Leser, vor allem mit Sicht auf die Überschrift, womöglich in ein falsches Licht gerückt. Dennoch möchte ich in diesem Falle auch nicht päpstlicher als der Papst sein und kann mich mit solch einem Artikel noch zufrieden geben, auch wenn es schade ist, dass man dem Polizeibericht in diesem Falle wohl wenig Glauben schenkte.
Die Schwäbische:
Der Artikel zog dann aber sämtliche Register.
Nicht nur, dass in der Überschrift ein sehr aggressives Verb verwendet wird, nein es wird sogar verschwiegen, dass ich auf dem Radweg gefahren bin. Daher wird dem Leser ein völlig anderes Bild vermittelt. Durch viele Leute, welche zuvor nur den Artikel gelesen hatten, hatte ich nämlich zuhören bekommen, dass ich dem Mercedes ja hinten drauf gefahren sei.
Somit empfinde nicht nur ich selbst, dass der Artikel einen falschen Hergang schildert, nein er wird nämlich leider genauso verstanden wie befürchtet. Daher habe ich mich recht schnell an die Schwäbische Zeitung gewandt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrer Zeitung, Bereich Friedrichshafen, vom 18.03.2017 haben Sie über einen Unfall zwischen einem Liegerad- und Mercedes-Benz-Fahrer berichtet.
Mehrere Dinge in diesem Bericht sind in meinen Augen nicht korrekt wiedergegeben worden.Kurze Erklärung, was wirklich passierte.
Ich fuhr mit meinem Liegedreirad auf dem benutzungspflichtigen Radweg entlang der Teuringer Straße. Ein weisser Mercedes überholte mich, kurz danach bog der Mercedesfahrer nach rechts ab, ohne hierbei auf den Radweg zu achten. Dabei kam es zum Zusammenstoß, als die Heckstoßstange des Mercedes mich erwischte.In der Überschrift heißt es „Liegefahrrad-Fahrer rammt Mercedes“.
Diese Überschrift suggeriert dem Leser, dass der Unfall mutwillig zustande kam und die Schuld beim Liegeradfahrer liegt. Dies ist nicht korrekt, der Unfallverursacher ist unbestreitbar der Mercedesfahrer. Auf die Überschrift komme ich am Ende noch einmal zu sprechen.Weiter in Ihrem Text heißt es: „Der 23-Jährige stieß mit seinem Liegerad gegen den Heckbereich des Mercedes eines 59-Jährigen. Dieser hatte den Fahrradfahrer zuvor auf der Teuringer Straße überholt.“
Wie Sie oben entnehmen können, hatte der Autofahrer mich tatsächlich kurz vor dem Unfall überholt. Allerdings fehlt hierbei ein wichtiger Aspekt, nämlich, dass ich auf dem Radweg gefahren bin und daher Vorrang hatte. Dies können Sie auch dem Polizeibericht entnehmen. Durch das Fehlen dieses wichtigen Aspekts, kommt es dem Leser so vor, dass ich dem Autofahrer als nachfolgender Verkehrsteilnehmer auf der Fahrbahn hinten ins Fahrzeug gefahren wäre. Dadurch wird dem Leser vermittelt, der Radfahrer wäre Schuld.
Zusätzlich wird durch den Begriff „Rammen“ der Überschrift noch vermittelt, dass der Radfahrer dem Mercedesfahrer mutwillig hinten rein gefahren wäre. Diese Wortwahl widerspricht in meinen Augen ebenfalls der neutralen Berichterstattung.Daher bitte ich Sie hiermit den Artikel zu korrigieren und eine Gegendarstellung zu veröffentlichen.
Vielen Dank im Voraus,
mit freundlichen Grüßen,
Jascha Beuttler
Hierrauf folgte recht prompt eine Antwort:
Sehr geehrter Herr Beuttler,
am morgigen Mittwoch erscheint die Unfallmeldung zu Ihrem Unfall im Original der Polizei erneut in der Schwäbischen Zeitung, Ausgabe Friedrichshafen.
Ich hoffe, dass es Ihnen nach Ihrem Unfall wieder gut geht. Es tut mir sehr leid, dass Sie nach Ihrem Unfall sich noch über die Unfallmeldung ärgern mussten.
Ich verstehe, dass Ihnen die Überschrift sehr extrem vorgekommen ist. Dies passierte aufgrund des Kürzens der Meldung. Es sollte in keinem Fall
der Eindruck entstehen, dass Sie den Unfall verursacht haben.
Mit freundlichen Grüßen
Geht doch! 🙂
Am nächsten Tag stand der Artikel dann auch in der Zeitung. 1-zu-1 wie im Polizeibericht. So muss es sein.
Somit wieder ein kleiner Erfolg, wenn auch nur ein Journalistischer.
Übrigens möchte ich Presse-Rad hierbei noch für ihre Arbeit danken, welche immer für eine korrekte journalistische Arbeit beim Thema Fahrradfahrer gekämpft und mich zu diesen Artikel inspiriert haben. Ihr fehlt uns!
Richtigstellung: Bis 8:32 Uhr am 28.03.2017 stand im zweiten Absatz noch, dass gegen den Fahrer wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt wird. Richtig ist, dass wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt wird.
Bis jetzt hat niemand geantwortet. Wir freuen uns auf deinen Kommentar!